Kurzvorstellung unseres Vereins
Der Pensioniertenverein der Luzerner Kantonalbank dient der Wahrung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Luzerner Kantonalbank und deren Pensionskasse direkt oder in Zusammenarbeit mit dem Personalverband.
Im Vordergrund steht dabei auch die Pflege der kameradschaftlichen Beziehungen durch gesellige Zusammenkünfte, Ausflüge, Besichtigungen und Aussprachen über Fragen, die unsere Pensionierten betreffen.
Wer kann Mitglied werden:
Mitglieder des Pensioniertenvereins können werden:
- Pensionierte der Luzerner Kantonalbank und ihrer Partnerbetriebe / Tochtergesellschaften.
- Witwer und Witwen von verstorbenen Mitgliedern.
Auf dieser Seite findest du das Beitrittsformular und kannst du dich anmelden, sofern du diese Kriterien erfüllst und noch nicht Mitglied des Vereins bist.
Auszug aus den Statuten
Vereinszweck
Der Verein hat folgende Aufgaben:
-
Wahrung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Luzerner Kantonalbank und deren Pensionskasse direkt oder in Zusammenarbeit mit dem Personalverein.
-
Pflege der kameradschaftlichen Beziehungen durch gesellige Zusammenkünfte, Ausflüge, Besichtigungen und Aussprachen über Fragen, die unsere Pensionierten betreffen.
Mitglieder
Mitglieder des Pensioniertenvereins können werden:
-
Pensionierte der Luzerner Kantonalbank und und von Gesellschaften, die zum Konzern der Luzerner Kantonalbank gehören.
-
Witwer und Witwen von verstorbenen Mitgliedern.
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Spezialfälle, die aufgrund eines persönlichen Antrags um Aufnahme in den Verein bitten. Der Vorstand muss den Antrag einstimmig gutheissen.
Mitgliederkategorien
Es werden folgende Mitgliederkategorien unterschieden:
a) Ordentliche Mitgliedschaft
Für bei der Luzerner Kantonalbank und von Gesellschaften, die zum Konzern der Luzerner Kantonalbank gehören, altershalber oder infolge Invalidisierung austretende Mitarbeitende gilt die ordentliche Mitgliedschaft. Der Jahresbeitrag ist ab dem Beitritt zu entrichten. Bei Eintritt nach dem 30. September ist für das laufende Jahr kein Beitrag mehr zu bezahlen.
b) Freimitgliedschaft
Mitglieder, die im Verlaufe eines Kalenderjahres den 90. Geburtstag erreichen, gelten ab dem betreffenden Jahr als Freimitglieder und werden dadurch für die Zukunft von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit. Sie können uneingeschränkt an den Aktivitäten des Vereins teilnehmen.
c) Ehrenmitgliedschaft
Mitgliedern, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, kann die Generalversammlung, auf Antrag des Vorstandes, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Sie sind für die Zukunft von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.
Weitere Informationen zu unserem Verein finden Sie in den Untermenus.